Veröffentlicht am 25.11.2022
GmbH (oder oft auch Gesellschaft mbH genannt) heißt Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Das bedeutet, dass die Gesellschaft ausschließlich mit dem Gesellschaftsvermögen haftet. Allerdings gibt es bei der Gesellschafter Haftung Unterschiede. So wird die Gesellschafter Haftung im Innenverhältnis anders behandelt als im Außenverhältnis. In der Regel ist eine private Gesellschafter Haftung ausgeschlossen. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, in denen die Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen haften müssen. Welche, erfahren Sie in diesem Blogbeitrag vom Auktionshaus InventoryNord.
Ein Unternehmen zu führen, bedeutet in erster Linie, dass man Geschäfte abwickelt, die das ein oder andere Risiko mit sich bringen können. Aus diesem Grund versuchen die Gesellschafter eines Unternehmens die persönliche Haftung auf ein Minimum zu beschränken. Neben Produkthaftungsansprüchen können unter anderem auch Haftungsansprüche entstehen, wenn zum Beispiel die berufliche Sorgfaltspflicht verletzt wurde.
Die beschränkte Gesellschafter Haftung ist äußerst praktisch, denn nach dem GmbH Gesetz haftet eine GmbH mit dem Gesellschaftsvermögen für alle Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Gläubiger dürfen in diesem Fall nicht auf das private Vermögen der Gesellschafter zurückgreifen. Eine GmbH haftet deshalb ausschließlich mit dem Gesellschaftsvermögen für alle Ansprüche, die aus abgeschlossenen Verträgen entstehen.
Allerdings muss das Rechtsverhältnis nur zwischen GmbH und Anspruchsteller bestehen. In einem Vertrag muss festgehalten werden, dass lediglich zwischen der Gesellschaft und dem Geschäftspartner eine Zusammenarbeit zustande gekommen ist. Dies ist dem Geschäftspartner deutlich zu vermitteln, , um die persönliche Haftung zu schützen.
Die Gesellschaftsform GmbH macht deutlich, dass es sich um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung handelt. Allerdings ist die Gesellschaft nicht grundsätzlich beschränkt. Eine GmbH Gesellschaft handelt gegenüber Gläubigern immer unbeschränkt. Da die Gesellschafter jedoch ihr Eigenkapital in die Gesellschaft einbringen und als Stammkapital zur Verfügung stellen, haften die Gesellschafter einer GmbH eher beschränkt.
Das Stammkapital beträgt mindestens 25.000 Euro, sodass die Gesellschafter die eigentlichen Nutznießer der beschränkten Gesellschafter Haftung sind. Die Gesellschafter können also nicht dazu gezwungen werden, noch mehr Kapital zu zahlen. Auch nicht, wenn eine Insolvenz oder eine Unternehmenskrise vorliegt.
Liegt eine Insolvenz vor und steht das Unternehmen kurz vor Aufgabe des Betriebs, kann die Geschäftsausstattung über die Online-Auktionen von InventoryNord verkauft werden.
In der Regel beschränkt sich die Gesellschafter Haftung auf die Stammeinlage, die man zu Beginn der Gründung getätigt hat. Schließlich ist die GmbH eine Gesellschaftsform, bei der die Gesellschafter eine beschränkte Haftung gewähren. Allerdings gibt es Ausnahmefälle, in denen die Gesellschafter persönlich haften.
Doch wann tritt dieser Fall ein? Im Folgenden finden Sie einige Beispiele, bei denen eine persönliche Haftung der Gesellschafter eintritt:
In der Regel kann der Geschäftsführer für die Steuerschulden der GmbH zur Verantwortung gezogen werden. Doch nicht nur der aktuelle Geschäftsführer wird dafür belangt, auch bereits ausgeschiedene Geschäftsführer müssen haften, wenn sie für die steuerlichen Regelungen zuständig waren. In erster Linie haftet also der Geschäftsführer, der für die steuerliche Regelung aufgekommen ist.
Jedoch kann auch die übrige Geschäftsleitung dafür haften, wenn sie ihre Überwachungspflicht vernachlässigt hat. Liegt eine Uneinbringlichkeit von Steuerforderungen bei der GmbH oder eine Verschuldung des Geschäftsführers vor, muss er für die Steuerschulden aufkommen.
Im Außenverhältnis ist die Gesellschafter Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Sollten die Gesellschafter im Innenverhältnis pflichtwidrig handeln, muss ein Schadensersatz an die GmbH geleistet werden.
Sollte eine GmbH Schulden angehäuft haben, haften nicht die Gesellschafter selbst. Für die Schulden kommt nur das Gesellschaftsvermögen auf.
Tritt ein Schaden oder ein sonstiger Vermögensnachteil für die GmbH ein, hat der Geschäftsführer fahrlässig gehandelt oder hat der Geschäftsführer seine Pflichten verletzt, liegt eine persönliche Gesellschafter Haftung vor.
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