Veröffentlicht am 25.01.2023
Die Entscheidung, ein Unternehmen zu schließen, ist niemals einfach. Ob aufgrund von wirtschaftlichen Schwierigkeiten oder aufgrund von Umständen außerhalb eigener Kontrolle, die Schließung von Betrieben hat immer Auswirkungen auf die Mitarbeiter, die Kunden und die Geschäftspartner. In diesem Blog-Beitrag werden wir uns damit auseinandersetzen, welche Gründe zur Schließung eines Betriebs führen können und welche Auswirkungen dies auf die Beteiligten hat.
Bei einer Betriebsschließung wird ein Unternehmen komplett stillgelegt. Dabei geht eine Betriebsschließung nicht von einem Gericht aus, denn die Schließung ist eine freie unternehmerische Entscheidung. Wichtig zu wissen ist, dass eine vorübergehende Schließung keine Betriebsschließung ist.
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Möchte man eine Betriebsschließung erklären, muss man zunächst wissen, wann ein Betrieb vorliegt. Ein Betrieb liegt vor, wenn es eigenständig organisatorisch handelt. Außerdem hat es bestimmte Anzahl an Mitarbeitern. Damit ein Betrieb ein Betrieb genannt werden kann, ist der organisatorische Aufbau entscheidend.
Demnach kann ein Unternehmen aus mehreren Betrieben entstehen. Ein Betrieb stellt also einen eigenständigen Produktionsbetrieb innerhalb eines Unternehmens dar. Eine Betriebsschließung kann sich entweder auf das gesamte Unternehmen oder nur auf einen Teil des Unternehmens beziehen, zum Beispiel auf eine Produktionsstätte oder eine Filiale.
Verkündet der Unternehmer eine Betriebsschließung, löst das bei den Mitarbeitern erst einmal Angst und Unsicherheit aus. Schließlich verlieren die Mitarbeiter ihren Job. Eine Betriebsschließung ist ein betriebsbedingter Kündigungsgrund. Diesen muss der Arbeitgeber nachweisen.
Der Arbeitnehmer muss trotzdem alle Aufgaben, die noch durchzuführen sind, ordentlich abschließen. Wird ein Geschäft jedoch dauerhaft geschlossen, fällt auch die Beschäftigung der Arbeitnehmer komplett weg. Weist die betriebsbedingte Kündigung keine Formfehler auf, ist diese wirksam.
Wird jedoch nur ein Betrieb geschlossen, muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Änderungskündigung anbieten. In diesem Fall hat der Mitarbeiter die Möglichkeit, an einem anderen Standort zu arbeiten. Lehnt der Arbeitnehmer dies ab, greift die betriebsbedingte Kündigung.
Sollte der Geschäftsführer jedoch für den Mitarbeiter an einem anderen Standort keine Verwendung haben, kann er diesen betriebsbedingt kündigen.
In der Regel hat kein Arbeitnehmer Anspruch auf eine Abfindung, wenn eine Betriebsschließung eintritt. Es liegt allein beim Arbeitgeber, ob er eine Abfindung zahlt oder nicht. Diese kann der Arbeitgeber direkt mit dem Arbeitnehmer besprechen.
Sobald der Betrieb mehr als 20 Mitarbeiter beschäftigt hat, muss ein Sozialplan mit dem Betriebsrat vereinbart werden. Sollte sich der Betriebsrat nicht einig werden, erstellt die Einigungsstelle einen Sozialplan. In diesem Zusammenhang werden regelmäßig Abfindungen festgeschrieben.
Neben einer Abfindung ist der Arbeitgeber jedoch dazu verpflichtet, mit dem Betriebsrat einen Interessenausgleich zu vereinbaren. Dieser Ausgleich bezieht sich allerdings eher auf die Frage, ob der Betrieb wirklich geschlossen wird.
Eine Betriebsschließung sollte sorgfältig vorbereitet werden. Vor allem vor der Beendigung eines Unternehmens müssen Sie viele Aspekte beachten. Wichtig ist, dass man unangenehme finanzielle Überraschungen vermeidet. Im Folgenden stellen wir Ihnen eine kleine Checkliste vor, die Sie unbedingt vor Beendigung Ihres Unternehmens berücksichtigen sollten:
Wenn Sie eine Betriebsschließung anstreben, müssen Sie auch Ihre Betriebs- und Geschäftsausstattung loswerden. Mit InventoryNord können Sie Ihre Ausstattung ganz einfach über eine Online-Auktion verkaufen. Selbstverständlich werden alle Informationen zum Objekt angegeben, sodass sich die Bieter einen ersten Eindruck vom Objekt machen können.
Sobald die Auktion startet, können Sie die abgegebenen Gebote aus der Schließung einsehen. Läuft die Auktion ab, bekommt der Höchstbietende den Zuschlag für Ihre Betriebs- und Geschäftsausstattung. Noch nie war eine Betriebsauflösung so einfach!
Wenn Sie eine Schließung in Erwägung ziehen, müssen Sie einige Fragen klären. Ob Arbeits- und sozialrechtliche Fragen, steuerliche Fragen oder Meldeformalitäten: Eine Betriebsschließung sollte gut überlegt sein.
Möchte der Unternehmer den Betrieb einstellen, ist es seine Entscheidung, wann er dieses Vorhaben in die Tat umsetzt. Sobald die Betriebsschließung beschlossene Sache ist, muss das Unternehmen den Betriebsrat sowie die Mitarbeiter mindestens 3 Monaten vor dem geplanten Schließungstermin über die beabsichtigte Schließung informieren. Es ist also wichtig, dass das Unternehmen rechtzeitig mit den betroffenen Mitarbeitern und dem Betriebsrat spricht, um sicherzustellen, dass die gesetzlichen Fristen eingehalten werden und um genug Zeit für die Durchführung von Verhandlungen, Interessenausgleich und Sozialplan, sowie für die Unterstützung der betroffenen Mitarbeiter bei der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle zu haben.
Wie hoch die Abfindung bei einer Betriebsschließung ist, muss mit dem Betriebsrat sowie dem Arbeitgeber abgesprochen werden. In der Regel betragen die Sozialplanabfindungen jedoch ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Arbeitsjahr.
Foto by Elmer Gubisch