Veröffentlicht am 15.03.2023
Die Bewertung des Anlagevermögens ist entscheidend für das Verständnis der finanziellen Situation eines Unternehmens. In diesem Beitrag werfen wir einen Blick auf die verschiedenen Aspekte der Bewertung und zeigen auf, wie Unternehmen Investitionsentscheidungen treffen und ihre Bilanzen transparent darstellen können.
Wenn Sie Inhaber einer Firma sind, müssen Sie sich Gedanken um Ihr Anlagevermögen machen. Unter Anlagevermögen versteht man den unveräußerlichen Teil des Vermögens eines Unternehmens. Doch jedes Jahr muss zum Jahresabschluss die Bewertung des Anlagevermögens erfolgen. Um diese vorzunehmen, müssen Sie jedoch erst einmal wissen, welche Unternehmensgegenstände zum Anlagevermögen gehören. Danach zeigt InventoryNord Ihnen, wie die Unternehmensgegenstände bewertet werden und inwiefern eine Aktivierung der Vermögenswerte erfolgen muss.
Welche Vermögensgegenstände gehören zum Anlagevermögen? Diese Frage müssen Sie zwingend beantworten können, wenn Sie eine Bewertung des Anlagevermögens durchführen wollen. Vermögenswerte tragen zur Funktionstüchtigkeit des Unternehmens bei. Doch auch sind Sie für den Aufbau eines Unternehmens bestimmt. Im Gegensatz zum Umlaufvermögen sind Vermögensgegenstände im Anlagevermögen langfristig im Unternehmen. Diese langfristigen Vermögensgegenstände können zum Beispiel Anlagen oder Maschinen sein.
Wie beim Anlagevermögen handelt es sich auch beim Umlaufvermögen um eine Vermögensart. Das Gesamtvermögen setzt sich aus Anlage- und Umlaufvermögen zusammen. Wollen Sie die Bewertung des Anlagevermögens durchführen, müssen Sie jedoch nur die Vermögensgegenstände berücksichtigen, die für einen längeren Zeitraum im Betrieb bleiben.
Bei der Bewertung des Anlagevermögens müssen Sie nicht die Gegenstände berücksichtigen, die sich im Umlaufvermögen befinden. Zu diesen Vermögensgegenständen zählen zum Beispiel Rohmaterialien oder Forderungen. Um die Vermögensintensität eines Unternehmens zu berechnen, werden beide Vermögensarten beachtet.
Die Liquidität eines Unternehmens kann man anhand einer Division ausrechnen. Dafür müssen Sie lediglich das Anlagevermögen durch das Umlaufvermögen dividieren. Fällt die Vermögensintensität sehr hoch aus, ist die Liquidität der Firma gering.
Wollen Sie eine Bewertung des Anlagevermögens vornehmen, müssen Sie die Vermögensgegenstände richtig gliedern. Diese Gliederung wurde im Handelsgesetzbuch geregelt. Demnach werden immaterielle Vermögensgegenstände zuerst aufgelistet.
Danach folgen die Sachanlagen mit Grundstücken, Anlagen und Maschinen. Im Anschluss müssen Sie die Finanzanlagen auflisten, wenn Sie die Bewertung des Anlagevermögens machen wollen. Zu den Finanzanlagen gehören Anteile an verbundenen Unternehmen, Ausleihungen aus verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und weitere Ausleihungen.
Diese Vermögenswerte müssen Sie berücksichtigen, wenn Sie eine Bewertung des Anlagevermögens vornehmen wollen. Das Umlaufvermögen folgt direkt nach dem Anlagevermögen. Zum Schluss folgen die Rechnungsabgrenzungsposten sowie die aktiv latenten Steuern.
Die Bewertung des Anlagevermögens ist etwas komplizierter als die Bewertung des Umlaufvermögens. Demnach müssen Sie eine Aktivierung von materiellem und immateriellem Anlagevermögen vornehmen. Eine Aktivierung von Vermögensgegenständen kann jedoch nur stattfinden, wenn man einige Voraussetzungen erfüllt hat.
Wurde ein Vermögensgegenstand aktiviert, erscheint er auf der Aktivseite der Bilanz. Ein Aktivierungsverbot gilt zum Beispiel für immaterielle Vermögenswerte, Aufwendungen für die Firmengründung und Aufwendungen für Forschung und Vertrieb. Ein Aktivierungswahlrecht besteht hingegen für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände und für geringwertige Wirtschaftsgüter.
Die Aktivierungspflicht besteht für alle Vermögensgegenstände, die eine begrenzte Nutzungsdauer haben und wenn es nicht anders geregelt wurde.
Zum Jahresabschluss müssen Sie die aktuellen Werte der Vermögensgegenstände kennen. Diese können Sie ganz einfach herausfinden, indem Sie eine Bewertung des Anlagevermögens vornehmen. Sie benötigen lediglich den aktuellen Wert von den Vermögensgegenständen, die sich in Ihrem Besitz befinden.
Der perfekte Zeitpunkt, um eine Bewertung des Anlagevermögens durchzuführen, ist direkt vor der Erstellung des Jahresabschlusses. Aufgrund einer möglichen Wertminderung müssen die Werte allerdings jedes Jahr neu ermittelt werden. Ob Firmenwagen oder Maschinen: Der Wert dieser Vermögensgegenstände wird fortlaufend gemindert.
Demnach muss der Wert für die Bewertung des Anlagevermögens jedes Jahr neu bestimmt werden. Den Anschaffungswert eines Vermögensgegenstandes benötigen Sie, um diesen zu bewerten. In der Bilanz ist allerdings der Buchwert entscheidend. Nimmt man die Herstellungs- und Anschaffungskosten abzüglich der Abschreibungen, hat man ganz einfach den Buchwert ermittelt.
Die Abschreibung verläuft in der Regel planmäßig. Hat man sich einen Vermögensgegenstand angeschafft, beginnt die Abschreibung. Der Tag, an dem man den Vermögensgegenstand wieder verkauft, beschreibt das Enddatum der Abschreibung.
Verbleiben die Vermögensgegenstände auch nach Ablauf der Nutzungsdauer noch im Unternehmen, werden Sie mit einem Erinnerungswert von einem Euro gebucht. Die Nutzungsdauer kann in der offiziellen Abschreibungstabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter nachgeschaut werden. Eine außerplanmäßige Abschreibung erfolgt, wenn es zu unvorhergesehenen Wertminderungen kommt. Für die Bewertung des Anlagevermögens muss die Wertentwicklung eines Vermögensgegenstandes exakt dargestellt werden.
Foto by Charlirmpoj Pimpisarn