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Auflösung von Unternehmen: Was Sie wissen müssen, um einen sauberen Abschied zu garantieren

Veröffentlicht am 27.02.2023

Die Auflösung eines Unternehmens ist oft ein schmerzhafter, aber notwendiger Schritt, um finanzielle Verluste zu vermeiden oder neue Chancen zu verfolgen. Der Prozess kann jedoch komplex sein und erfordert eine sorgfältige Planung. In diesem Blogbeitrag geben wir Tipps, wie Sie eine erfolgreiche Firmenauflösung durchführen können, egal ob es sich um ein kleines oder großes Unternehmen handelt.

Firmenauflösung — das müssen Sie beachten

Eine Firmenauflösung kann viele Gründe haben. Ob wirtschaftliche, gesetzliche oder persönliche: Bei einer Firmenauflösung müssen Sie geeignete Maßnahmen ergreifen, um Ihre Geschäftsausstattung und Ressourcen entsprechend zu behandeln und zu veräußern. InventoryNord ist ein renommiertes Unternehmen, das sich auf Online-Auktionen spezialisiert hat, sodass Sie Ihre Maschinen oder andere Geräte ganz einfach bei einer Auktion verkauft werden können.

Hier verraten wir Ihnen, was Sie alles bei einer Firmenauflösung beachten müssen und nennen Ihnen die grundlegenden Informationen zu den Themen Kündigung, Löschung und alle anderen Formalitäten. Wichtig ist, dass Sie Ihre Firmenauflösung gut planen.

Kündigen Sie sämtliche Verträge bereits vor der Firmenauflösung

Wenn Sie eine Firmenauflösung anstreben, sollten Sie Ihre Mitarbeiter und alle anderen Beteiligten über Ihr Vorhaben informieren. Anschließend sollten Sie sämtliche Aufträge kündigen, einschließlich Daueraufträge wie Strom, Müll oder Gas. Ebenso sollten Sie auch langfristige Verträge schnellstmöglich beenden.

Zu diesen Verträgen gehören u.a. Miet- oder Pachtverträge. Achten Sie bei den Kündigungen auf die unterschiedlichen Kündigungsfristen. Dementsprechend lohnt es sich, die einzelnen Kontrakte noch einmal genauer zu betrachten.

Wenn Sie eine Firmenauflösung in Erwägung ziehen, ist es wichtig, dass Sie auch Ihre Betriebsfahrzeuge ummelden oder diese verkaufen. Eine Option für den Verkauf Ihrer Betriebsfahrzeuge bietet Ihnen InventoryNord mit einer Plattform zur Versteigerung Ihrer mobilen Vermögensgegenstände. 

Es ist ebenfalls wichtig, dass Sie die Abmeldung bei der GEZ durchführen, wenn Sie Ihre Firma auflösen möchten. Wenn Sie einen Vertrag für die Betreibung Ihrer Webseite abgeschlossen haben, müssen Sie auch diesen Vertrag kündigen. Wenn Ihr Unternehmen eine eigene Postanschrift hat, sollten Sie unbedingt einen Nachsendeauftrag einrichten.

Nach der Firmenauflösung besteht immer noch die Möglichkeit, dass Post an die alte Postanschrift geschickt wird. Ein Nachsendeauftrag leitet die Post an Ihre persönliche Adresse weiter.

Informieren Sie Kreditinstitute über die Firmenauflösung

Die Kreditinstitute sollten Sie unbedingt einweihen, wenn Sie eine Firmenauflösung planen. Denn: Sämtliche Kreditverträge und Geschäftskonten müssen aufgelöst werden. Schauen Sie sich Ihre Forderungen und Verbindlichkeiten gut an und verschaffen Sie sich einen Überblick.

Wenn Sie Ihre Firma auflösen wollen, sollten Sie zudem versuchen, Ihre Forderungen einzuholen und Ihre Verbindlichkeiten zu bezahlen. Es ist wichtig, dass Sie die Bank möglichst rechtzeitig informieren. Schließlich ist Transparenz äußerst wichtig bei einer erfolgreichen Firmenauflösung.

Um die Liquidität Ihres Unternehmens bis zum Schluss zu gewährleisten, sollten Sie Ihr Kreditinstitut in Ihr Vorhaben einweihen. Diese erhalten die Kontokorrentlinien aufrecht.

Firmenauflösung: Kündigen Sie Ihre Versicherungen

Wenn Sie eine Firmenauflösung anstreben, müssen Sie selbstverständlich auch Ihre Mitarbeiter unter Berücksichtigung der Kündigungsfristen kündigen sowie sozialversicherungsrechtlich abmelden. Die Abmeldung erfolgt bei den jeweiligen Krankenkassen. Beim zuständigen Unfallversicherungsträger müssen Sie sich ebenfalls melden, denn auch die freiwillige Unfallversicherung muss gekündigt werden.

Wichtig zu wissen ist, dass alle Versicherungen gekündigt werden sollten, außer die Betriebshaftpflichtversicherung. Diese sollten Sie erst einmal behalten, um vor Schäden geschützt zu sein, wenn diese nach der Firmenauflösung auftreten.

Firmenauflösung: Klären Sie steuerliche Angelegenheiten

Als Sie Ihre Firma gegründet haben, mussten Sie dies dem Finanzamt anzeigen. Auch eine Firmenauflösung müssen Sie dem Finanzamt mitteilen. Danach müssen Sie zum Aufgabestichtag eine Bilanz erstellen.

In der Bilanz müssen alle Forderungen und Verbindlichkeit enthalten sein. Auch die Umsatzsteuererklärung muss zu diesem Zeitpunkt eingereicht werden. Steuerlich ist jedoch noch mehr zu beachten.

So sind neben dem laufenden Gewinn auch der Betriebsaufgabegewinn zu versteuern. Der Betriebsaufgabegewinn besteht aus allen stillen Reserven, die zur Firmenauflösung aufgedeckt werden müssen. Schließlich können Maschinen oder Fahrzeuge nicht einfach mit ihrem Verkehrswert in der Bilanz angegeben werden.

Aufgrund der steuerlichen Abschreibung sind diese Objekte mit einem geringeren Wert angegeben. Dieses kann Ihnen zugutekommen, wenn ein Grundstück mit der Zeit sogar an Wert gewonnen hat. Aus diesem Grund müssen Sie Ihren Steuerberater rechtzeitig in Kenntnis setzen, wenn Sie eine Firmenauflösung planen.

Wussten Sie, dass Gewinne oder Verluste, die aus einer Auflösung entstehen, Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind? Die Gewinne sind einkommenssteuerpflichtig. Die Verluste sind hingegen ausgleichs- oder abzugsfähig.

Verkaufen Sie nach der Firmenauflösung Ihre Waren

Da auch nach der Firmenauflösung zahlreiche Wirtschaftsgüter zum Betrieb gehören, müssen Sie sich Gedanken darüber machen, was mit diesen Wirtschaftsgütern passiert. Entweder Sie liquidieren die Wirtschaftsgüter oder sie gehen in den Privatbesitz über. Wenn die Wirtschaftsgüter in den Privatbesitz übergehen, wird dies auch als Geschäftsveräußerung an die Privatperson bezeichnet.

Bei beiden Varianten müssen Sie umsatzsteuerliche Besonderheiten beachten. Ihr persönlicher Steuerberater hilft Ihnen mit Sicherheit, wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben. Sie können 

bestimmen, ob Sie das Ausräumen sowie den Verkauf Ihrer Wirtschaftsgüter selbst übernehmen wollen oder ob Ihnen jemand bei der Firmenauflösung helfen soll.

Einige Firmen haben sich sogar auf Auflösungen spezialisiert. Bei diesem Punkt kommt es darauf an, wie groß Ihre Bestände sind und wie viel Sie noch auf Lager liegen haben. Seriöse Anbieter, die bei der Entrümpelung helfen, zeichnen sich durch offene und transparente Preise aus.

Außerdem sind alle nützlichen Informationen auf der Internetseite des Unternehmens einsehbar. Lassen Sie sich einen Kostenvoranschlag geben, damit Sie auf der sicheren Seite sind.

Foto by RAWPIXELS